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Die 30er-Jahre, Fusion der Verbände

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Anträge dieser Art werden in den kommenden Jahren immer wieder erörtert. Anläßlich der Hauptversammlung vom 7. - 10. Juni 1933 in Eisenach wird - offensichtlich auf Druck der NS-Regierung - nicht nur die Fusion aller Richard Wagner-Verbände sondern auch der Anschluß an die Deutsche Kampffront gefordert. Es gelingt der Versammlung, unter Hinweis auf die Bewahrung der Selbständigkeit, diese Forderung abzulehnen. Als Zugeständnis wird lediglich jedem Ortsverband freigestellt, sich der Deutschen Kampffront anzuschließen.
Bereits im kommenden Jahr müssen in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Januar 1934 - vermutlich auch auf Verlangen der NS-Regierung - als einziger Tagesordnungspunkt Satzungsänderungen beschlossen werden wie z. B.:
„§ 4 Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus: der Reichsvorsitzenden, ...
... Die Reichsvorsitzende führt den Verband allein. Die übrigen Vorstandsmitglieder können ihren
Anordnungen nicht widersprechen...“

„§ 6 Ortsgruppen
Um die Zwecke des Vereins ausdrücklich verfolgen zu können, werden die Mitglieder in
Ortsgruppen aufgeteilt, die keine selbständigen Vereine sind und sein dürfen. Über die Bildung von
Ortsgruppen bestimmt allein die Reichsvorsitzende...
Die Ortsgruppenvorsitzende ist nur der Reichsvorsitzenden verantwortlich und verpflichtet, deren Anordnungen zu befolgen.“

„§ 7 Geldverwaltung
„...Die Reichsvorsitzende kann jederzeit die Kassen der Ortsgruppen prüfen...“

„§ 9 Mitgliedschaft
„... Mitglieder verzichten beim Erwerb der Mitgliedschaft auf Berufung gegen eine
Ausschlußerklärung.
... Die Mitgliedschaft wird beendet durch Aufkündigung oder durch Ausschluß.“

Kommen uns diese autoritären Regeln nicht sehr bekannt vor? Auch der Richard Wagner-Verband Deutscher Frauen muß sich - will er weiterbestehen und für den Erhalt der Stipendienstiftung tätig sein - den Anordnungen des NS-Regimes fügen. Das geht deutlich aus dem Protokolle der Hauptversammlung vom 24. - 27. April 1934 in Leipzig hervor:

„... Zu 6. Verschiedenes
Hinweis auf die Zusicherung des Reichsinnenministers Dr. W. Frick, der dem Verband mit Bezug auf das „Frauenwerk“ Selbständigkeit* zubilligt.“ (*Weiterbestehen?)

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Die Jahre 1914-1924 Der Verband im II.Weltkrieg